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   BSG, 27.05.1970 - 2 RU 280/67   

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https://dejure.org/1970,6247
BSG, 27.05.1970 - 2 RU 280/67 (https://dejure.org/1970,6247)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1970 - 2 RU 280/67 (https://dejure.org/1970,6247)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 2 RU 280/67 (https://dejure.org/1970,6247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche des Unfallversicherungsträgers - Aufrechnungsrecht - Herausgabeansprüche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60

    Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine

    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 2 RU 280/67
    "'stoßeno Die Auffassung der Beklagten, @ 629 Nr" 7 RVG stelle lediglich die eindeutige Formulierung eines schon vor dem 1, Juli 1965 geltenden Grundsatzes dar, sei rechtsirrigg Der vom SG vertretenen Rechtsauffassung sei beizüpflichten° Die Gegenforderung der Beklagten sei auch bestritten (BSG 19, 207)°.

    Die Beklagte beantragt Zurückweisung der Revision" Sie meint, ein Eingreifen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie es in BSG 19, 207 als geboten.bezeichnet wurde, komme hier nicht in Betracht, denn über die Gegenforderung in Höhe von 5oo"--.

    als gleichartig anzusehen sind (vgl° BSG 19, 207, 209; Brackmann aaO Stand August 1969 S0 742 " .

  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54

    Betriebsaufseher

    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 2 RU 280/67
    Auffassungen ist bereits angeé das LSG in den Gründen des â- fochtenen Urteils mit Recht entgegengetreteno Zumal für die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses zwischen dem UV-Träger und dem Haftpflichtversicherer fehlt es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang der beiden Verpflichtungen im Sinne einer rechtlichen Zweckgemeinschaft (vgl° BGHZ 19, 114, 125, 124; BGH LM Nr° 27 zu 5 426 BGB; siehe auch schon RGZ 155, 585 45; BVA AN l906" 209 Nr" 2155)" Entgegen dem vom LSG vertretenen Standpunkt durfte somit auf Grund des 5 622 RVO aF der UV-Träger gegen Ansprüche eines Berechtigten nicht aufrechnen mit Ansprüchen auf Herausgabe einer von einem Dritten an den Berechtigten \bewirkten Leistung" die im Fall des 5 1542 RVG dem UV-Träger gegenüber wirksam war" Rechtliche Möglichkeiten" dieses Aufrechnungsverbot durch Heranziehung von 5 267 oder ".
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